Liebe Eltern,
heute wenden wir uns erneut mit den wichtigsten Informationen „rund um Corona“ an Sie.
- Vorgestern ist eine Schulmail verschickt worden, die den Schulen Handlungsmöglichkeiten für den Fall einräumt, dass die Infektionslage an einer Schule besonders angespannt ist. Die ganze Mail finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw/02022022-massnahmen-und-hinweise-zur-absicherung-des-schulbetriebes
Für uns besteht zum jetzigem Zeitpunkt kein Handlungsbedarf. Am Ende dieser Woche sind 27 Schülerinnen und Schüler aufgrund von eigenen Infektionen (18) oder als Familienangehörige von Infizierten (9) nicht in der Schule. - Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Quarantäne (Kontaktpersonen) oder Isolation (Infizierte) ändert sich fast täglich. Da wir den Überblick behalten müssen, welche Schülerinnen und Schüler krank sind und welche distanzbeschult werden müssen, möchten wir Ihnen die Abläufe noch einmal verdeutlichen und um Ihre Mithilfe bitten. Daher haben wir auf einer Checkliste zusammengefasst, an welche Meldungen Sie denken müssen und wie der weitere Ablauf ist, wenn Ihr Kind oder jemand aus Ihrem Haushalt infiziert ist.
- Hervorheben möchten wir das Vorgehen hinsichtlich der Distanzbeschulung Ihres Kindes (auch in der Checkliste).
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- Wenn Ihr Kind als Kontaktperson einer infizierten Person Ihres Haushaltes in Quarantäne gehen muss, ist es verpflichtet, an der Distanzbeschulung teilzunehmen, sofern es gesund ist.
Es muss also selbstständig auf der moodle-Plattform schauen, ob Aufgaben hochgeladen sind, und diese bearbeiten bzw. selbstständig schauen, ob der Unterricht über Teams gestreamt wird. Sollte Ihr Kind in Quarantäne krank sein oder werden, melden Sie dies bitte dem Sekretariat und der Klassen- bzw. Stufenleitung per Mail. Dann nimmt es nicht an der Distanzbeschulung teil. - Wenn Ihr Kind selbst infiziert ist, also in Isolation gehen muss, ist das Verfahren genau umgekehrt. Wir gehen als Schule nach den Erfahrungen der letzten Wochen erst einmal davon aus, dass Ihr Kind krank ist und nicht an der Distanzbeschulung teilnehmen kann.
Sollten Sie wünschen, dass Ihr Kind trotz eigener Infektion an der Distanzbeschulung teilnehmen soll, weil es z.B. überhaupt keine Symptome hat, teilen Sie dies bitte in der Sekundarstufe I der Klassenleitung per Mail mit. Diese informiert dann die Fachlehrkräfte. In der Sekundarstufe II teilen die Schülerinnen und Schüler ihren Wunsch zur Distanzbeschulung bitte direkt den unterrichtenden Lehrkräften über Mail mit. Diese stellen dann Aufgaben bereit bzw. laden über Teams zum Unterricht ein.
- Wenn Ihr Kind als Kontaktperson einer infizierten Person Ihres Haushaltes in Quarantäne gehen muss, ist es verpflichtet, an der Distanzbeschulung teilzunehmen, sofern es gesund ist.
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Distanzbeschulung erfolgt nach Erlass nur im Falle von Quarantäne oder Isolation im Zusammenhang mit Corona, nicht bei anderen Erkrankungen.
- Die Maßnahmen im Programm „Aufholen nach Corona“ sind an unserer Schule in vollem Gange. Dazu zählen z.B. die schulbegleitenden Intensivkurse der außerschulischen Nachhilfeinstitute und die Intensivlerngruppen in der Schule, die von Lehrkräften und Oberstufenschülerinnen und –schülern begleitet werden.
Gestern sind nun die Angebote für Bildungsgutscheine verschickt worden. Die Adressaten sind durch die Zeugniskonferenzen am Ende des Halbjahres festgelegt worden. In dem Angebotsschreiben ist genau erläutert, welche Funktion diese Gutscheine haben. Bei Fragen können Sie sich am Elternsprechtag an die entsprechenden Lehrkräfte wenden.
Wir hoffen sehr, dass wir durch diese Angebote dazu beitragen, dass Ihre Kinder gut unterstützt durch dieses Schuljahr kommen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien für die nächsten Wochen viel Kraft und vor allem Gesundheit.
Herzliche Grüße
Christoph Bräunl und Anke Pelster