Das Ministerium für Schule und Bildung hat in der Schulmail vom 17.02.2022 angekündigt, dass ab dem 28.02.2022 die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben wird. Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Im Übrigen wird an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) fortgeführt.
Wir werden an den drei Tagen nach Karneval (02.03.2022 bis 04.03.2022) als Vorsichtsmaßnahme trotzdem möglichst alle Schülerinnen und Schüler testen.
Herzliche Grüße
Christoph Bräunl und Anke Pelster