Das Land NRW hat eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der es in 13 Kommunen, u.a. im Rheinisch-Bergischen Kreis, bei der Aussetzung des Präsenzunterrichts bleibt mit Ausnahme der Abschlussklassen (Q1 und Q2) sowie einer Notbetreuung.
Das heißt, dass es in der nächsten Woche bei Distanzunterricht für die Stufen 5 bis EF bleibt.
Herzliche Grüße
C. Bräunl und A. Pelster
Stand: 16.04.2021; 16:15 Uhr
Liebe Eltern,
der Rheinisch-Bergische Kreis beabsichtigt, die Schulen in der kommenden Woche im Distanzunterricht zu belassen. Die erforderlichen Abstimmungen zwischen Kreis und den zuständigen Aufsichtsbehörden sind eingeleitet.
Wir weisen zur Klarstellung ergänzend darauf hin, dass die Regelungen zu Abitur- und Abschlussklassen (Q1 und Q2) sowie die Notbetreuung (für die Klassen 5 und 6) hiervon nicht betroffen sind.
Die endgültige Allgemeinverfügung des Kreises wird zur gegebenen Zeit auf https://www.rbk-direkt.de/aktuelle-regeln.aspx und in den Medien veröffentlicht.
Aufgrund der Berichterstattung ist davon auszugehen, dass der Antrag genehmigt wird.
Demnach gilt für die kommende Woche:
- Die Stufen 5 bis EF bleiben im Distanzunterricht.
- Die Stufe Q1 setzt den Wechselunterricht fort, der schon in dieser Woche begonnen hat. Ab 19.04.2021 kommt die Gruppe in die Schule, die in der Woche vom 12.04.2021 bis 16.04.2021 Distanzunterricht hatte. Es werden alle angesetzten Klausuren geschrieben.
- Die Stufe Q2 hat bis einschließlich Mittwoch, 21.04.2021, Unterricht nach einem Sonderplan.
- Es wird weiterhin eine Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 und 6
- Klassenarbeiten können nicht geschrieben werden. Alles Weitere dazu regeln wir erst in der nächsten Woche.
Sollte wider Erwarten doch Wechselunterricht angeordnet werden, erhalten Sie am Wochenende noch eine weitere Mail. Bitte achten daher auf die Homepage und auf Ihre Mails.
Herzliche Grüße
Christoph Bräunl und Anke Pelster